Ein Blick auf unser Ferienhaus und Umgebung

Sie können das komplette Haus und Garten ab 90 €/Tag mieten.

 

Bei einer Buchung wird die nachstehende Hausordnung Vertragsgrundlage;

Jeder Gast erklärt sich ausdrücklich bei Vertragsabschluss mit den Vertragsgrundlagen einverstanden.

Hausordnung

1. Damit sich alle unsere Gäste wohlfühlen und erholen können, ist die Hausordnung ein wichtiger Bestandteil unseres Mietvertrages und daher dringend zu beachten. Alle sich im Haus aufhaltenden Personen sind dem Vermieter vor Mietbeginn namentlich zu benennen. Mehr als die im Mietvertrag zu Wohnzwecken vertraglich vereinbarten Personen sind im Haus nicht gestattet. Das betrifft Personen die außerhalb der vereinbarten gemeldeten und vertraglich vereinbarten Personen im Grundstück übernachten. Sollten mehr wie die vereinbarte Personenzahl sich im Hause aufhalten bzw. übernachten ist pro Person und Nacht 25,-€ zur Zahlung fällig. Der Mieter haftet dahinausgehend über die Einhaltung der Hausordnung.
Die Anreisezeit am Anreisetag sollte bitte frühestens ab 16.00 Uhr erfolgen, damit wir noch Zeit für die Endreinigung des Hauses haben. Ihr Reisegepäck kann trotzdem schon am Anreisetag früher vor Ort gebracht werden und der Garten genutzt werden. Die Abreise sollte daher bitte bis 10.00 Uhr erfolgen
2. Die Mietkaution, Mietzahlung und Reinigungsgebühr ist vor Antritt der Mietzeit zu zahlen. Die Kaution wird spätestens 14 Tage nach Ende des Mietverhältnisses zurück überweisen. Eine Barzahlung der Kaution nach Ende der Mietzeit ist nur bei einwandfreier Übergabe des Mietobjektes ohne Beschädigungen und vollständiger Herausgabe des vollständigen Inventars unter Umständen möglich. Das obliegt dem Übernehmenden bei Herausgabe des Mietobjektes. Für die Rücküberweisung der Kaution bitten wir vor Mietbeginn um Mitteilung Ihrer Bankverbindung.

3. Die Wohnung wird bei Ankunft ohne Mängel übergeben. Sollte trotzdem etwas defekt oder anderweitig nicht in Ordnung sein, ist dies dem Vermietungsservice mitzuteilen, der für die Behebung sorgen wird. Nach Ende der Mietzeit sollte das Haus wenigstens besenrein übergeben werden.

4. Der Mieter hat das Mietobjekt inklusive des gesamten Inventars pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch die Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.

5. Sollte während des Aufenthaltes etwas kaputt gehen, ist der Vermietungsservice davon in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, die während seines Aufenthaltes entstehen und für die er verantwortlich ist, in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Die Ansprechpartner finden Sie unter den Punkten 21 und 22.

6. Die Terrasse ist möbliert. Die Verwendung der Möbel aus dem Haus für die Terrasse oder den Garten ist nicht gestattet. Weiterhin ist die Mitnahme und Gebrauch von Inventar außerhalb des Grundstückes nicht gestattet. Das gilt auch für Badetücher, Handtücher und Decken.

7. Der Abfall wird nach Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt getrennt. Entsprechende Behältnisse werden durch den Vermieter bereitgestellt. Bitte nicht den gesamten unsortierten Abfall in die Mülltonnen entsorgen.

8. Geschirr darf nur in gereinigtem Zustand wieder in die Schränke gestellt werden. Gleiches gilt für Besteck, Gläser, Töpfe und Pfannen, die benutzt worden sind.

9. Es ist nicht gestattet, Hygieneprodukte oder Essensreste in den Toiletten zu entsorgen.

10. Das Ferienhaus ist mit hochwertigen technischen Geräten ausgestattet. Der Mieter ist verantwortlich für einen sorgsamen Umgang und haftet für Schäden, die während seines Aufenthaltes entstehen. Der Vermieter stellt Bedienungsanleitungen für alle im Haus vorhandenen technischen Geräte zur Verfügung. Bei Bedienungsunsicherheiten können diese zu Rate gezogen werden. Lassen Sie bitte die Fernbedienung des TV Gerätes nach der Benutzung auf dem Wohnzimmertisch liegen. Die Gefrierkombination in der Küche steht den Mietern während seiner Mietzeit ebenso uneingeschränkt zur Verfügung. Entfernen Sie bitte nach Beendigung Ihrer Mietzeit angerissene Lebensmittel aus dem Kühlschrank und entfernen Ihre eingebrachten Lebensmittel aus dem Gefrierfach.

11. Das Rauchen ist im gesamten Haus grundsätzlich verboten. Beim Rauchen auf der Terrasse ist ein Aschenbecher zu benutzen. Brandflecken oder Löcher werden auf Kosten des Mieters beseitigt. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Rauchverbot wird eine Sonderreinigung des Ferienhauses nötig, welche separat berechnet und gegen die hinterlegte Kaution verrechnet wird. In dem Falle wird mindestens eine Pauschale von 50€ für eine Sonderreinigung fällig.

12. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Mieter bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

13. Um ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu den Bewohnern umliegender Häuser zu gewährleisten, sind die üblichen Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und von 13.00Uhr bis 15.00 Uhr einzuhalten. In dieser Zeit darf etwaiger Lärm die normale Zimmerlautstärke nicht überschreiten.

14. Jeder Mieterfamilie werden für die Zeit seines Aufenthaltes ein Parkplatz im Grundstück zur Verfügung gestellt. Sollte der Carport nicht belegt sein, kann dieser mit genutzt werden. Dadurch kommt jedoch kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Vermieter haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hausgrundstück abgestellten oder rangierenden Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt. Sollten darüber hinausgehend mehr Parkplätze benötigt werden können bei ausreichendem Vorhandensein auch mehr Parkplätze benutzt werden. Das Grundstück ist 3000m² groß, mit einem Wohnhaus und einem Nebengebäude (Garage mit Carport) bebaut und bietet unter normalen Bedingungen ausreichend Platz für die Mieter und deren Fahrzeuge.

15. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.

16. Fenster und Türen sind beim Verlassen des Hauses grundsätzlich zu verschließen, um Schäden durch Unwetter oder andere Unbilligkeiten zu vermeiden. Im Sommer empfiehlt es sich aufgrund der häufig vorkommenden Mücken nur die Fenster und Türen zu öffnen, die mit einem Mückenschutz versehen sind. In jedem Raum des Hauses ist mindestens ein Fenster bzw. eine Terassentür mit einem solchen Schutz ausgestattet. Insekten dürfen nicht an Decken oder Wänden breitgeschlagen werden.

17. Den auf der Terrasse befindlichen Sonnenschirm bitten wir niemals unbeaufsichtigt aufgespannt stehen zu lassen. Beim verlassen des Grundstückes heben Sie ihn bitte aus der Führung und legen ihn auf die Terasse unter den überdachten Freisitz.

18. Das Grundstück inklusiver Garten und Spielgeräte dürfen von den Mietern auf eigene Gefahr benutzt werden. Achten Sie bitte auf Ihre Kinder, mindestens im Rahmen der gewöhnlichen Aufsichtspflicht. Der Vermieter übernimmt kein Schadenersatz für Schäden die durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen. Beaufsichtigen Sie bitte Ihre Kinder mindestens im Rahmen Ihrer normalen Aufsichtspflicht und sorgen dafür, das Ihre Kinder keine Beschädigungen verursachen. Insbesondere Malereien an Wänden, Türen, Hausfassaden usw. Sollten dem Mieter Schäden am Grundstück, Gebäuden oder dem Inventar auffallen ist der Mieter verpflichtet diese sofort dem Vermieter anzuzeigen und gegebenenfalls im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht zu Verhinderung einer weitere Verschlechterung der Sache zu sorgen.

19. Ein Holzkohlegrill befindet sich im Carport und darf von den Mietern unter Einhaltung geltender Brandschutzbestimmungen und nur zu dem dafür vorgesehenen Zweck benutzt werden. Verbrauchsmaterial wie z.Bsp. Holzkohle bitten wir selbst zu versorgen. Dieses kann in jeder Tankstelle oder Supermarkt preiswert erworben werden. Die im Carport befindlichen Fahrräder inkl. Kinderfahrrad und Kinderroller dürfen während der Mietzeit vom Mieter auch außerhalb des Grundstückes benutzt werden. Für einen ausreichenden Diebstahlschutz außerhalb des Grundstückes bei Benutzung der Fahrräder hat der Mieter zu sorgen. Bei Benutzung ist der Mieter selbst für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung. Für Beschädigungen die bei Benutzung des Inventars, bzw. auch der Fahrräder entstehen. Für Schäden die bei der Benutzung entstehen haftet der Benutzer bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Bei der Benutzung gelten die einschlägigen Vorschriften des BGB entsprechend. Zu Lagerfeuern im Grundstück ist eine Feuerschale zu verwenden und ausreichend Abstand zu brennbaren Gegenständen zu halten. Die Kunststoffgartenstühle sind bei dieser Wärmestrahlung nicht als Sitzgelegenheit geeignet.

Im Gebäude befindet sich ein Kamin der natürlich auch genutzt werden darf. Zum anzünden benutzen Sie bitte handelsüblichen Kamin-, oder Kohleanzünder. Keinesfalls dürfen leichtentzündliche Flüssigkeiten wie Benzin, Öl oder Spiritus im Kamin verwendet werden. Im Kamin darf ausschliesslich Brennholz oder Kohle verbrannt werden. Es ist nicht gestattet andere Materialien im Brennraum des Kamines zu verbrennen. Die Asche im Kamin kann mittels herausnehmen des Rostes im Kamin beseitigt werden. Achtung! Bitte keine heiße Asche in die Plastik Mülltonnen entsorgen. Zum abkühlen der Asche füllen Sie diese bitte erst in den dafür vorgesehenen Metallbehälter an der Mülltonne. Die Asche glimmt auch am nächsten Tag nach dem Benutzen des Kamines noch und darf daher auf keinen Fall in die Plastiktonnen gelangen. Als Startpaket ist etwas Brennholz und Kohle vorhanden, jedoch bitten wir das Verbrauchsmaterial wieder aufzufüllen und den eigenen Bedarf selbst zu besorgen. Brennholz und Kohle gibt es im Baumarkt oder an den Tankstellen.

20. Handtücher, Bettwäsche, Gartenmöbel sind in ausreichendem Maße vorhanden und dürfen im Rahmen der normalen Mietbedingungen benutzt werden. Die Kosten der Wäsche sind in den Mietkosten inkludiert. Die Reinigungskosten werden separat aufgeführt und werden vom Vermieter direkt an den Dienstleister abgeführt. Wir bitten trotzdem grobe offensichtliche Verschmutzungen selbst zu entfernen und das Objekt besenrein nach Ende der Mietzeit zu übergeben, da Mehraufwendungen die eine Unterhaltsreinigung übersteigen separat in Rechnung gestellt werden müssen und gegen die hinterlegte Kaution verrechnet werden müssen.

21. Die Benutzung der Waschmaschine ist nach vorheriger Absprache möglich. Die Verbrauchsmaterialien füllen Sie bitte für die nachfolgenden Gäste unbedingt wieder auf, bzw. beschaffen Sie bitte selbst. Für die Benutzung der Waschmaschine werden je Waschgang 2,50€ fällig, was Sie bitte bei Anja oder Sven abrechnen.

22. Der TV verfügt über einen DSL WLAN Anschluss. Ein Zugang zum hauseigenen WLAN Netzzugang muss separat vereinbart werden. Es ist möglich dem Mieter einen zeitlich begrenzten Gastzugang über Fernschaltung einzurichten.

23. Ansprechpartner vor Ort während der Mietzeit ist Anja und Sven, Heideweg 10A, 18317 Saal/ OT Hermannshagen Heide. Die Telefonnummer ist 038227 598 313, oder 030 609 85 85 40. Vereinbaren Sie bitte mit uns am Tag Ihrer Abreise einen Übergabetermin für das Grundstück, Haus und die Schlüssel.

24. Für alle anderen Absprachen, Wünsche oder Probleme wenden Sie sich bitte direkt an Sven Hertzschuch, Telefonnummer 030 609 858540, Fax 030 609858541 oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für Geschenkgutscheine, Anregungen, Hinweise oder sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte ebenso an Sven Hertzschuch.

25. Mietdauer, Mietzahlung; Es ist eine Mindestmietdauer von mindestens 2 Nächten möglich. Die Miete beträgt 100,-€/Tag und Nacht. In der Miete enthalten sind die Kosten für Strom, Wasser, Abwasser enthalten. Es gibt keine saisonale Staffelmiete. Für Reinigung und Wäsche werden separat 70,-€/ Mietperiode fällig. Zuzüglich müssen je Mietperiode 100€ hinterlegt werden, Die Kaution wird nach Ende der Mietzeit und ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache sofort in Bar oder spätestens 14 Tage nach Übergabe bargeldlos auf das vor Mietbeginn angegebene Konto zurück überwiesen.

26. Storno; eine Stornierung ist jederzeit möglich. Bis 60 Tage vor Reiseantritt wird der komplette erhaltene Betrag abzüglich von 100€ Ausfall- und Aufwandsentschädigung zurück erstattet. Bis 30 Tage vor Reiseantritt wird der komplette erhaltene Betrag abzüglich 150 € Ausfall- und Aufwandsentschädigung zurückgezahlt. Bis 14 Tage vor Reisebeginn werden 50% des kompletten Mietpreises fällig. Bei 5 Tagen vor Reiseantritt werden 80% des Mietpreises fällig. Bei Nichtantritt der Reise und keiner oder mindestens 5 Tage vorheriger Stornierung ist der gesamt Mietzins als Aufwands-, und Ausfallentschädigung fällig. Die Buchung wird bei Eingang der angeforderten Anzahlungsanforderung für beide Seiten rechtsverbindlich.

Wir, Anja und Sven, wünschen Ihnen bei Ihren Aufenthalt in unserem Ferienhaus viel Spaß, Erholung und Freude und würden uns über ein hoffentlich positives Feeback von Ihnen auf unseren Internetseiten sehr freuen.

www.klassenfahrtenprag.com